Anfrage vom 12.03.2021:
Im Gesundheitsausschuss wurde von Die FRAKTION angefragt, ob bei den Impfungen in den Einrichtungen und Betrieben des LVR nur das reguläre Personal geimpft werde oder auch die Praktikant*innen, Azubis und Freiwilligen (FSJ und BFD) entsprechend die Möglichkeit einer Impfung bekämen? Schließlich unterschieden sich deren Tätigkeit und damit auch deren Expositionsrisiko nicht von dem der regulären Mitarbeiter*innen.
Antwort der Verwaltung: Die Priorisierung bzw. die Impfreihenfolge erfolgt nach der Impfverordnung des Bundes und den ergänzenden Impferlassen des Landes (MAGS). Die Zuteilung der Impfstoffe erfolgt durch das kommunale Impfzentrum. Innerhalb der Krankenhäuser haben diese dann die Verteilung der Impfungen vorgenommen. Eine Differenzierung nach Berufsgruppen erfolgt nicht.