Anfrage zum Ausschluss von Kindern mit Behinderung aus Kita und OGS

Gemeinsame Anfrage von CDU, SPD, Grüne, FDP, Die Linke und Die FRAKTION zum Ausschluss von Kindern mit Behinderung aus Kita und OGS.

Aus dem Kreis von Betroffenen sind wir auf eine Diskriminierung von Kindern mit Behinderung in Kitas und OGSen hingewiesen worden. Demnach werden Kinder mit Behinderung zeitweise vom Besuch der OGS oder der KiTa ausgeschlossen. Es handelt sich um Kinder, denen zur Teilhabe an Bildung eine Schulbegleitung/Integrationshilfe in der Schule bzw. KiTa bewilligt worden ist. Der Ausschluss aus der Kita oder OGS erfolgt, wenn die Schulbegleitung / Integrationshilfe nicht anwesend ist.


In diesen Fällen gehen Verantwortliche in den Einrichtungen wohl davon aus, dass die bewilligte Integrationshilfe offenbar als notwendige Voraussetzung auch für soziale Teilhabe gesehen wird. Es gibt zudem auch aktuelle Fälle, in denen die Kinder von Ferienangeboten der OGS ausgeschlossen werden, weil sie diese ohne Schulbegleitung besuchen möchten. Eine Schulbegleitung für Ferienangebote wird in diesen Fällen vom Sozialamt nicht bezahlt.


Besonders irritierend ist, wenn in einem Kita-Betreuungsvertrag eine Nebenabrede erfolgt, dass der Besuch der Kita an die „Inklusionsassistenz“ gekoppelt ist. Irritierend deshalb, weil die Kita über die erweiterte Platzfinanzierung (3,5-facher Satz) und die Basisleistung 1 Mittel für die Begleitung eines Kindes mit Behinderung erhält. Eine solche Praxis stellt eine Diskriminierung von Kindern mit Behinderung dar.

Hier die Antwort der Verwaltung.

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