Anfrage: Schutzkonzept bei Präsenzveranstaltungen

Unser Auskunftsersuchen an die Verwaltung vom 16.04.2021:

1. Werden die Regelungen entsprechend der verschärften Pandemie-Situation angepasst? Wie sehen die verschärften Regelungen aus?

Für die Ausschusssitzungen der Landschaftsversammlung sind die Vorgaben der CoronaSchutzVO, die die kommunalen Gremien als systemrelevant betrachtet und insoweit privilegiert, dass die Gremiensitzungen in Präsenz durchgeführt werden, maßgeblich. Ein Wahlrecht, hybride oder digitale Sitzungen durchzuführen, besteht nicht.

Für den LVR gilt das LVR-Hygienekonzept, das die Vorgaben der CoronaSchutzVO konsequent realisiert, in Teilen sogar übertrifft. Im Übrigen gilt der Erlass des MHKBG zur Durchführung kommunaler Gremiensitzungen in seiner letzten Fassung. Das LVRFlygienekonzept und den aktuellen Erlass habe ich diesem Schreiben beigefügt.

2. Werden Gäste zugelassen?

Wie Sie wissen, unterliegen die Ausschusssitzungen der Landschaftsversammlung dem Öffentlichkeitsgrundsatz. Insofern sind Gäste zuzulassen. Sollte die Raumkapazität des Sitzungsraumes insoweit erreicht sein, dass die im LVR-Hygienekonzept festgelegten Regelungen zu den Abständen nicht eingehalten werden können, so kann es auch Vorkommen, dass kein Zutritt gewährt werden kann. Erfahrungsgemäß ist das Informationsbedürfnis externer Gäste für die Sitzungen der Gremien der Landschaftsversammlung in der Regel weniger ausgeprägt als bei den Sitzungen der Räte oder Kreistage, so dass es bislang noch nicht zu einem Ausschluss gekommen ist.

und voraussichtlich auch nicht kommen wird.

Sofern Sie monieren, dass in Präsenzsitzungen der Ausschüsse die Hygienevorschriften nicht eingehalten werden, ist das kritisch und muss von der Verwaltung konsequent durchgesetzt werden. Daher bitte ich Sie um Mitteilung, in welchen Sitzungen die Maßnahmen nicht eingehalten wurden und wer diese Gäste waren.

Unabhängig hiervon hat sich der Verwaltungsvorstand am 19.04.2021 und wird sich der Krisenstab des LVR diese Woche nochmals mit dem Appell befassen, die Mitgliederzahl aus der Verwaltung in den Ausschusssitzungen möglichst gering zu halten.

3. Wird überprüft, ob alle Anwesenden (sowohl Mitglieder als auch Gäste) einen negativen Schnelltest vorweisen können?

Die Verwaltung stellt beginnend ab der Sitzung des Schulausschusses am 26.04.2021 den Mitgliedern des jeweiligen Gremiums einen (Selbst-)Schnelltest zur Verfügung. Diese werden mit zeitlichem Vorlauf den Mitgliedern zugeschickt, damit sie vor der Anfahrt zur Sitzung von den Mitgliedern zu Hause durchgeführt werden können. Die Mitglieder werden gebeten, sich nicht zum Sitzungsort zu begeben, sofern dieser (Selbst-)Schnelltest ein positives Testergebnis vorweist. Eine Verpflichtung, einen negativen Schnelltest vorzuweisen, besteht nicht.

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