Anfrage zur Finanzierung der Peer-Beratung KoKoBe

Unsere Anfrage vom 12.05.2021 zur Peer-Beratung KoKoBe.

Finanzen:
Wie viele Projektanträge wurden bzgl. der „Peer-Beratung bei der KoKoBe“ für das Jahr 2021 gestelltWie viele davon beantragten die Förderhöchstsumme von 40.000€? Wie hoch sind die beantragten Summen der restlichen Anträge?

Für das Jahr 2021 haben 10 Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) einen Antrag auf Weiterförderung der „Peer-Beratung bei der KoKoBe“ in Höhe der Höchstfördersumme gestellt. Alle 10 antragstellenden KoKoBe haben einen Förderbescheid über die Förderhöchstsumme von 40.000 Euro erhalten.

Mussten Projektanträge aufgrund der gestiegenen Nachfrage abgelehnt werden? Wenn ja, wie viele?

Nein, es wurden keine Anträge auf Förderung „Peer-Beratung bei der KoKoBe“ abgelehnt.


Wie wurde das Budget von 480.000€ auf die Gesamtzahl der bewilligten Projektanträge 2021 verteilt?

Jeder der 10 Standorte „Peer-Beratung bei der KoKoBe“ kann die Förderhöchstsumme von 40.000 Euro verausgaben für die Peer-Beratung. Weitere Kosten entstehen für die Peer-Beratungsschulung sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Es ist nicht davon auszugehen, dass die 80.000 Euro, die darüber hinaus im Haushalt vorgesehen sind für die „Peer-Beratung bei der KoKoBe“ 2021 komplett verausgabt werden, da aufgrund der Corona-Pandemie die Schulungsaktivitäten nicht im vollen Umfang stattfinden konnten. Dies gilt ebenso für die Öffentlichkeitsarbeit.


Mit wie vielen Projektanträgen rechnet die Verwaltung voraussichtlich 2022?

Nach aktuellem Sachstand wird mit 10 Anträgen gerechnet.

Personal:

Wie viele Koordinationskräfte und wie viele Peer-Beraterinnen sind aktuell für die „PeerBeratung bei der KoKoBe“ tätig?


Über alle 10 Peer-Beratungsstandorte sind Peer-Koordinatorinnen im Gesamtumfang von rund 3 Vollkraftstellen tätig. Es handelt sich hierbei um Fachkräfte mit oder ohne Behinderung. Im Rahmen der Peer-Beratung und des Peer-Supports waren im Jahr 2020 rund 65 Peer-Beratende tätig. Davon nehmen aktuell 22 an der LVR-eigenen Peer-Beratungsschulung teil.


In welcher Höhe ist der Posten „Personalkosten“ in den bewilligten Projektanträgen veranschlagt?

80 % der Förderung ist für Personalkosten inklusive allen Personalnebenkosten vorgesehen. Dies bezieht sich ebenso auf die Peer-Koordination, wie auf die angemessene „Honorierung“ im Rahmen von Aufwandsentschädigungen, Mini-Job oder Honoraren für die Peer-Beratenden. Welche „Honorierung“ für die Peer-Beratenden gewählt wird, ist von den individuellen Voraussetzungen der jeweiligen Peer-Beratenden abhängig. So kann zum Beispiel eine Person, die in der WfbM tätig ist und Grundsicherung bezieht bis zu 200 Euro maximal Aufwandsentschädigung im Ehrenamt erhalten ohne dass dies auf die Grundsicherung angerechnet wird. 20 % der Förderung kann für Sachkosten eingesetzt werden.


Geht aus den Projektanträgen hervor, welcher Anteil der Personalkosten den Peer-Berater*innen zukommen soll?
Nein, dies wird in der Spitzabrechnung der Personal- und Sachkosten im Verwendungsnachweis nachgewiesen.


Aus Vorlage 14/4183 geht hervor, dass die Peer-Beratung pandemiebedingt im Jahr 2020 leider nur eingeschränkt stattfinden konnte. Wurden Peer-Beraterinnen seitdem trotzdem regelmäßig und angemessen finanziell entschädigt? Oder wurde das Honorar aufgrund des Beratungsausfalls einbehalten?

Personen, die in sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten beschäftigt waren, haben ihre Tätigkeit fortgesetzt und gemeinsam mit den Peer-Beratenden alternative Beratungs- und Supportangebote entwickelt und durchgeführt. Die meisten Peer-Beraterinnen sind beruflich tätig, zum Teil in der WfbM oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie beraten in ihrer Freizeit im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten im Ehrenamt und erhalten dementsprechend eine Aufwandsentschädigung oder Honorierung. Dies wurde auch während der Corona-Pandemie so fortgesetzt.

Partizipation:

Nachdem das Treffen der „Peer-Beratungs-Begleitgruppe“ im Frühjahr 2020 pandemiebedingt ausfallen musste: Wurde das Treffen nachgeholt? Wie viele Treffen haben seitdem und wann stattgefunden (in Präsenz/ digital)?

Die Peer-Beratungs-Begleitgruppe ist ein Gremium zum Austausch und zur Abstimmung zwischen dem LVR und den Peer-Koordinatorinnen und einzelnen Vertreterinnen aus dem Kreis der Peer-Beratenden. Sie werden in der Regel zweimal jährlich in Präsenz durchgeführt. Themen die hier besprochen werden, betreffen z.B. die Qualitätsentwicklung der Peer-Beratung, Standardisierung, Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit. 2020 gab es eine digitale Peer-Beratungs-Begleitgruppe am 7.12.2020. Das nächste Peer-Beratungs-Begleitgruppentreffen findet Ende Juni digital statt.

Wurde allen Peer-Beraterinnen an allen Standorten kommuniziert, dass es diese Peer-Beratungs-Begleitgruppe gibt und dass sie eine Vertretung schicken können? Wie werden diese Vertreterinnen bestimmt?

Die Peer-Beratungs-Begleitgruppentreffen sind an den Standorten allen bekannt. Die Teilnahme der Peer-Koordination ist obligatorisch. Weitere Teilnehmende werden bei Interesse über die Peer-Koordination einbezogen.

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