Antrag auf angemessene Finanzierung der Peer-Beratung in Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ)

Pressemitteilung der Fraktion: Antrag auf angemessene Finanzierung der Peer-Beratung in Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ)

[Köln], 29. Januar 2025 – Die FRAKTION hat einen notwendigen Antrag zur finanziellen Förderung der Peer-Beratung in den Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) eingebracht. Mit diesem Antrag setzen wir uns aktiv für eine inklusive und diskriminierungsfreie Unterstützung von psychisch belasteten und erkrankten Menschen im Rheinland ein. Ziel ist es, eine ausreichende Finanzierung in Höhe von jährlich 1.160.000 Euro für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 sicherzustellen und die Ungleichbehandlung zwischen KoKoBes und SPZ zu beenden.

Die Peer-Beratung ist eine unverzichtbare Säule in der psychosozialen Versorgung. Sie ermöglicht Menschen, die aufgrund von Stigmatisierung oder Machtgefällen keine professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, einen diskriminierungsfreien Zugang zu dringend benötigter Unterstützung, Wir fordern den Landschaftsverband Rheinland (LVR) auf, seiner Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Bundesteilhabegesetz nachzukommen und die notwendigen Mittel bereitzustellen.

Warum Peer-Beratung so wichtig ist

Die sozialpsychiatrischen Zentren leisten als niedrigschwellige Anlaufstellen unverzichtbare Arbeit für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Besonders die Peer-Beratung, bei der Expert*innen mit eigenen Erfahrungen in der psychischen Gesundheit beratend tätig sind, spielt eine entscheidende Rolle. Sie schafft eine Brücke zu weiteren Hilfsangeboten und ermöglicht eine barrierearme Unterstützung auf Augenhöhe.

Gesetzliche Verpflichtungen und gesellschaftliche Verantwortung

Bereits 2019 hatte der Landschaftsausschuss beschlossen, die Peer-Beratung als Kernaufgabe in den Fördergrundsätzen des LVR zu verankern. Doch bis heute bleibt eine ausreichende Finanzierung aus. Dies widerspricht nicht nur den gesetzlichen Vorgaben, sondern verstärkt auch strukturelle Diskriminierung gegen Menschen mit psychischen Erkrankungen. Es ist nicht akzeptabel, dass die Peer-Beratung im Vergleich zu anderen Bereichen wie der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBes) benachteiligt wird. Hier muss der LVR dringend handeln!

Zahlen, Daten und wissenschaftliche Grundlage

Die Zahl der Förderanträge der SPZ-Träger steigt kontinuierlich. Bereits 2022 lag die Gesamtantragshöhe bei 1.160.000 Euro – ein klarer Indikator für den steigenden Bedarf. Eine vom LVR in Auftrag gegebene Studie der Universität Kassel aus dem Jahr 2017 belegt zudem, dass Peer-Beratungsteams mit mindestens drei Vollzeitkräften ausgestattet sein sollten, um eine nachhaltige und verlässliche Versorgung zu gewährleisten.

Unser Appell

Mit unserem Antrag machen wir uns dafür stark, dass die wichtige Arbeit der Peer-Beratenden endlich die finanzielle Unterstützung erhält, die sie verdient. Wir setzen ein klares Signal: Psychische Gesundheit muss in unserer Gesellschaft die gleiche Anerkennung und Wertschätzung erfahren wie körperliche und geistige Gesundheit. Wir appellieren an den Landschaftsverband Rheinland, die Verantwortung für eine inklusive und menschenwürdige Versorgung zu übernehmen.

Für Rückfragen oder weitere Informationen steht Ihnen Aaron von Kruedener unter aaron.vonkruedener@lvr.de gerne zur Verfügung.

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