Die FRAKTION hat im Fall Michael Winterhoff einen Dringlichkeitsantrag in Landschaftsausschuss eingebracht, der die mögliche Zusammenarbeit des LVRs mit dem umstrittenen Kinderpsychiater klären sollte.
1.) Zusammenarbeit:
Die Verwaltung wird beauftragt, lückenlos alle Kontexte aufzuspüren, zusammen zu tragen und offenzulegen, in denen es eine Zusammenarbeit des LVR mit dem Bonner Kinderpsychiater Michael Winterhoff oder Mitarbeiterinnen seines Praxisteams gab. Es wird überprüft, ob LVR-Mitarbeiterinnen Fortbildungen bei Winterhoff besucht haben.
2.) Transparenz:
Falls es eine Zusammenarbeit gab, wird eine offizielle Stellungnahme und Pressemitteilung zu dem Fall Winterhoff präsent und zeitnah auf der Webseite des LVR veröffentlicht.
3.) Aufklärung:
Die Verwaltung prüft, ob es in o.g. Kontexten potenziell zu psychischen oder körperlichen Schädigungen von Personen gekommen sein könnte. Sie legt offen, ob es in der Vergangenheit Hinweise gab und Berichte oder Beschwerden von Betroffenen oder LVR-Mitarbeiterinnen vorlagen.
4.) Unterstützung von Betroffenen: Die Verwaltung stellt ein Team aus Expertinnen (Seelsorge, Psychologinnen, Juristinnen, etc.) zusammen, das Betroffene/Überlebende, Angehörige und ggf. LVR-Mitarbeiter*innen bei der Aufarbeitung unterstützt, begleitet und deren Rechte stärkt.
5.) Konsequenzen:
Die Verwaltung prüft, welche juristischen, finanziellen und sonstigen Konsequenzen auf den LVR zukommen könnten.
6.) Prävention:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept/ Strategien zu entwickeln und umzusetzen,
welche sicherstellen, dass solch ein Fall nicht/ nicht mehr möglich ist.