Pressemitteilung: Demokratie verteidigt – Gericht bestätigt Ablehnung von AfD-Kandidaten mit extremistischem Hintergrund

Köln – Ein bedeutender Erfolg für die Demokratie und ein klarer Sieg für Die FRAKTION: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Klage der AfD-Fraktion im Streit um die Nachbesetzung von Ausschusssitzen abgewiesen. Dieses Urteil bestätigt nicht nur die Handlungsfreiheit der demokratischen Gremien, sondern setzt einen Präzedenzfall, der es ermöglicht, künftig die Besetzung von Ausschüssen durch Personen zu verhindern, die nicht auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.

Im konkreten Fall hatte die AfD-Fraktion versucht, frei gewordene Sitze in mehreren Ausschüssen der Landschaftsversammlung Rheinland mit Personen zu besetzen, deren politische Vergangenheit erhebliche Zweifel an ihrer Eignung aufwarf.

So wurde unter anderem Markus Wiener vorgeschlagen, ein bekanntes ehemaliges Mitglied der rechtsextremen Partei Pro NRW, der immer wieder durch seine radikalen Ansichten auffiel.

Zudem wollte die AfD Irmhild Boßdorf einsetzen, deren enge Verbindungen zur rechtsextremistischen Szene und ihre Verstrickungen in Aktivitäten mit der sogenannten „Identitären Bewegung“ öffentlich bekannt sind.

Unsere Fraktion hat diese Informationen öffentlich gemacht, um sicherzustellen, dass solche Personalentscheidungen nicht ohne kritische Prüfung erfolgen.

„Wir haben von Anfang an klargestellt, dass Personen mit extremistischem Hintergrund keinen Platz in den Ausschüssen des Landschaftsverbandes haben dürfen. Das Urteil bestätigt unsere Haltung und stärkt die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie“, betonte Fraktionsgeschäftsführer Aaron Baron von Kruedener.

Ein Präzedenzfall für die Zukunft

Dieses Urteil fungiert als Präzedenzfall, der es ermöglicht, künftig die Besetzung von Ausschüssen durch Personen zu verhindern, die nicht auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.

Es unterstreicht, dass demokratische Gremien das Recht und die Pflicht haben, Personalvorschläge kritisch zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen, um die Integrität ihrer Arbeit zu gewährleisten.

Der gerichtliche Erfolg als Ergebnis entschlossenen Handelns

Unsere konsequente juristische und politische Arbeit hat dazu geführt, dass die Strategie der AfD, Gremien mit Personen zweifelhafter Gesinnung zu besetzen, gescheitert ist.

Das Gericht hat bestätigt, dass es keine Verpflichtung gibt, solche Vorschläge ohne kritische Prüfung zu akzeptieren.

Das Urteil verdeutlicht zudem, dass demokratische Prinzipien und das freie Mandat der Abgeordneten nicht durch juristischen Druck außer Kraft gesetzt werden dürfen.

Ein Auftrag für alle Demokrat*innen

„Dies ist nicht nur ein Sieg vor Gericht, sondern auch ein moralischer Sieg für alle Demokratinnen. Das Urteil stärkt den Grundsatz, dass Demokratie wachsam und wehrhaft bleiben muss“,* so Herr Baron von Kruedener weiter.

Wir danken allen Unterstützer*innen und werden weiterhin gegen den Einfluss von extremistischen Gruppierungen in demokratischen Strukturen vorgehen.

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